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WEG Abteilung

24. März 2021

Wofür steht WEG eigentlich und was ist der Sinn dahinter? In unserem neuen Beitrag erklären wir, warum Wohnungseigentümer eine Verwaltung benötigen und welche Pflichten eine Hausverwaltung hat.

In Österreich ist im Wohnungseigentumsgesetzt eine Bestellung einer Verwaltung bei Wohnungseigentum vorgesehen. Deswegen dürfen wir heute unsere Wohnungseigentumsabteilung vorstellen.

In unserer WEG-Abteilung sind wir bemüht die Interessen der Eigentümer gemäß Gesetzeslage zu vertreten. Durch professionelles und kompetentes Personal stehen wir unseren Kunden immer gerne zur Seite.

Die wichtigsten Aufgaben des Teams sind die Erstellung der jährlichen Abrechnung so wie der jährlichen Vorausschau. Ebenfalls bestellen wir im Namen der Eigentümer eine Hausbetreuung, welche sich um die Sauberkeit in der Liegenschaft kümmert.

Wir kümmern uns auch um den Erhalt der von uns verwalteten Häuser, wobei wir bei Schäden Handwerker beauftragen und die Durchführung der Arbeiten überwachen. Ebenfalls führen wir Beschlussumfragen bei größeren Erhaltungsmaßnahmen durch. Auf Basis dieser Beschlüsse werden dann entsprechende Professionisten beauftragt.

Mit unserem engagierten Team setzten wir seit rund zwei Jahren auf mehr Digitalisierung bei der Kommunikation mit den Eigentümern um die Vorgangsprozesse zu optimieren und die Kundenanfragen möglichst rasch abwickeln zu können. Dies dient auch einer transparenteren Einsicht unserer Arbeitsvorgänge gegenüber den Eigentümern.